Inhaltsverzeichnis:
- Berliner Senat und geplanter Zeitraum
- Unterstützung durch Polizei, Feuerwehr und BVG
- Datenschutzbedenken bleiben bestehen
- Umfang der Überwachung in Berliner Verkehrsmitteln
- Ein Beschluss für 2024 geplant
Berliner Senat und geplanter Zeitraum
Der Berliner Senat, bestehend aus CDU und SPD, hat angekündigt, die Speicherfrist für Videoaufzeichnungen in öffentlichen Verkehrsmitteln von bisher 48 Stunden auf 96 Stunden zu verlängern. Dieses Vorhaben soll die Effektivität bei der Aufklärung von Straftaten erhöhen.
Unterstützung durch Polizei, Feuerwehr und BVG
Polizei, Feuerwehr und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) unterstützen die geplante Änderung ausdrücklich. Laut Christian Hochgrebe sei die verlängerte Speicherdauer ein dringender Wunsch dieser Institutionen. Oft gehen Anzeigen zu Übergriffen oder Raubtaten verspätet ein, sodass relevante Aufnahmen bisher gelöscht wurden.
Datenschutzbedenken bleiben bestehen
Teile der SPD, Grünen und Linken äußerten Bedenken hinsichtlich der Datenschutzaspekte. Dennoch betonten Opferverbände und die Polizei, dass die Verlängerung notwendig sei. Im Jahr 2023 wurden in 9.252 Fällen Videoaufnahmen zur Aufklärung von Straftaten angefordert, wobei die bisherige Frist oft zu kurz war.
Umfang der Überwachung in Berliner Verkehrsmitteln
Nach Angaben der BVG sind derzeit 6.600 Kameras in U-Bahnhöfen, Zügen, Trams und Bussen installiert. Diese stellen ein wichtiges Instrument zur Aufklärung von Straftaten dar. Durch die verlängerte Speicherdauer soll die Effektivität der Überwachung gesteigert werden.
Ein Beschluss für 2024 geplant
Die Umsetzung der verlängerten Speicherdauer ist für das Jahr 2024 geplant. Laut Christian Hochgrebe handelt es sich dabei um eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr. Die endgültige Entscheidung steht jedoch noch aus und wird in den kommenden Monaten weiter diskutiert.
Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de