Freitag, 21 März 2025 14:19

Verbraucherschutz klagt gegen Gasag wegen Preisdifferenzierung bei Neukunden

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Position bei Gasag Position bei Gasag pixabay/Foto illustrativ

Mehr als 500 Betroffene haben sich einer Musterklage gegen den Berliner Energiekonzern Gasag angeschlossen. Hintergrund ist eine umstrittene Preisstrategie während der Energiekrise Ende 2021, bei der Neukunden deutlich höhere Gaskosten tragen mussten als Bestandskunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht darin einen Rechtsverstoß und reichte Klage vor dem Berliner Kammergericht ein.

Inhaltsverzeichnis:

Berliner Gasag verlangte von Neukunden deutlich mehr

Im Dezember 2021 führte Gasag eine Preisstrategie ein, bei der Neukunden erheblich mehr für Gas bezahlen mussten als langjährige Bestandskunden. Laut vzbv handelte es sich dabei um eine unzulässige Ungleichbehandlung.

Besonders betroffen waren Haushalte, deren Verträge zuvor von Energiediscountern gekündigt worden waren. Diese Haushalte wurden automatisch in die Grundversorgung überführt – allerdings zu deutlich teureren Tarifen.

Gasag rechtfertigte das Vorgehen mit den damaligen angespannten Marktbedingungen. Aufgrund der plötzlichen Mehrnachfrage habe man kurzfristig Gas zu Spitzenpreisen beschaffen müssen. Für Bestandskunden sei das Gas hingegen bereits vorher zu günstigeren Konditionen eingekauft worden. Deshalb sei es laut Unternehmen wirtschaftlich sinnvoll gewesen, die höheren Kosten auf Neukunden zu übertragen.

Preissteigerungen trafen hunderte Haushalte

Laut vzbv mussten viele Betroffene für denselben Gasverbrauch mehrere Hundert Euro mehr bezahlen. Diese Kostenexplosion traf vor allem Haushalte, die unverschuldet ihren bisherigen Anbieter verloren hatten.

Zahlreiche Discounter beendeten ihre Lieferverträge, um sich selbst vor finanziellen Risiken zu schützen. Die betroffenen Kunden hatten kaum Alternativen und rutschten automatisch in die teure Grundversorgung.

Der vzbv spricht von einem strukturellen Problem im Energiemarkt. Referent Hennig Fischer warf Gasag vor, ein „Zweiklassensystem“ geschaffen zu haben. Die Musterfeststellungsklage soll klären, ob dieses Vorgehen mit geltendem Recht vereinbar ist. Bis kurz vor Verhandlungsbeginn hatten sich rund 500 Personen der Klage angeschlossen.

Kammergericht in Berlin prüft Rechtmäßigkeit

Das Berliner Kammergericht prüft nun, ob die Preisgestaltung von Gasag gegen geltendes Recht verstößt. Sollte das Gericht dem vzbv Recht geben, könnten zahlreiche Betroffene Rückzahlungen verlangen.

Die Klage gilt als Präzedenzfall und könnte Auswirkungen auf ähnliche Fälle in ganz Deutschland haben. Auch andere Energieunternehmen verfolgen den Prozess aufmerksam. Ein Urteil mit Signalwirkung könnte zukünftige Preisstrategien während Krisen maßgeblich beeinflussen.

Verbraucherschützer fordern schon länger klare gesetzliche Regelungen für Grundversorgungspreise in Zeiten von Marktkrisen.

Quelle: Tagesspiegel, www.fox360.net/de