Inhaltsverzeichnis:
- Berliner Hauptbahnhof und elf weitere Bahnhöfe betroffen
- Liste verbotener Gegenstände erweitert
- Bereits bestehende Verbotszonen
- Anstieg der Gewalt als Hauptgrund
Berliner Hauptbahnhof und elf weitere Bahnhöfe betroffen
Das Verbot betrifft insgesamt zwölf große Bahnhöfe in Berlin. Neben dem Hauptbahnhof und Ostbahnhof gilt die Regelung auch an den Bahnhöfen Friedrichstraße, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz. Die Regelung umfasst nur S-Bahnhöfe, U-Bahnhöfe bleiben davon ausgenommen.
Liste verbotener Gegenstände erweitert
Neben Schusswaffen und Messern umfasst das Verbot auch Luftdruckwaffen, spitze Gegenstände mit bestimmter Klingenlänge sowie Äxte, Baseballschläger und andere Schlagwaffen. Auch viele zur Selbstverteidigung genutzte Gegenstände wie Pfefferspray fallen unter die Regelung. Die Bundespolizei verweist auf eine detaillierte Liste der verbotenen Gegenstände auf ihrer Website.
Bereits bestehende Verbotszonen
Drei öffentliche Plätze in Berlin haben bereits seit Februar ein dauerhaftes Waffenverbot. Dazu gehören der Görlitzer Park, das Kottbusser Tor und der Leopoldplatz im Stadtteil Wedding. Bereits im Oktober wurde ein temporäres Waffenverbot an den Bahnhöfen Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Warschauer Straße und Ostkreuz verhängt. Auch rund um die Silvesterfeier am Brandenburger Tor galt eine ähnliche Einschränkung.
Anstieg der Gewalt als Hauptgrund
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit einer Zunahme der Gewalt auf Bahnhöfen. 2024 wurden über sechs Prozent mehr Gewaltdelikte als im Vorjahr registriert. Im Vergleich zu 2019 ist die Zahl der Vorfälle sogar um fast 50 Prozent gestiegen. Die Kontrolle der Regelung erfolgt durch die Polizei, Verstöße können mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Quelle: rbb24.de