Mittwoch, 16 Oktober 2024 16:00

Journalist Arne Semsrott vor Gericht

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Landgericht Landgericht pixabay / Foto illustrativ

Seit Mittwoch muss sich der Journalist und Aktivist Arne Semsrott vor dem Landgericht Berlin verantworten, weil er vertrauliche Dokumente aus einem laufenden Ermittlungsverfahren veröffentlicht hat. Die veröffentlichten Unterlagen beziehen sich auf die Klimaschutzgruppe "Letzte Generation" und beinhalten Entscheidungen des Amtsgerichts München.

Veröffentlichung trotz bestehender Rechtslage

Im August 2023 stellte das Internetportal "FragDenStaat", dessen Chefredakteur Semsrott ist, drei teils geschwärzte Entscheidungen des Amtsgerichts München online. Diese sind bis heute auf der Website abrufbar. Semsrott gab zu, dass ihm die Veröffentlichung bewusst war, obwohl § 353d des Strafgesetzbuches eine wortgetreue Veröffentlichung von Ermittlungsakten aus laufenden Verfahren verbietet. Laut Gesetz droht für solche Veröffentlichungen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Arne Semsrott - "Risiko der Verurteilung nehme ich in Kauf"

Semsrott zeigte sich in der Verhandlung entschlossen. "Dieses Risiko nehme ich in Kauf", betonte er und kritisierte die aktuelle Rechtslage, die er als Einschränkung der Pressefreiheit empfindet. In Zeiten von Fake News sei es besonders wichtig, dass Originalquellen für eine fundierte öffentliche Diskussion zugänglich sind. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt den 36-jährigen Journalisten in diesem Fall.

Besonders brisant ist, dass die Berliner Staatsanwaltschaft den Fall wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Pressefreiheit direkt vor das Landgericht und nicht vor das Amtsgericht brachte. Dies unterstreicht die Relevanz der Rechtsfrage, die weit über diesen Einzelfall hinausgeht.

Verfahren könnte Bundesverfassungsgericht beschäftigen

Der Anwalt von Semsrott beantragte während der Verhandlung, das Verfahren auszusetzen und es dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Er argumentierte, dass die geltenden Gesetze die Presse- und Wissenschaftsfreiheit verletzen. Laut dem Anwalt seien die Vorschriften angesichts der Entwicklungen in der Medienlandschaft veraltet und müssten neu bewertet werden. Die Karlsruher Richter haben bisher jedoch anders entschieden. Der Sinn hinter der Strafnorm besteht darin, Zeugen und Laienrichter vor einem Prozess nicht durch vorläufige Ermittlungen zu beeinflussen.

Urteil wird für Freitag erwartet

Die Verhandlung am Landgericht Berlin ist für zwei Tage angesetzt. Das Urteil wird voraussichtlich am Freitag, den 18. Oktober, verkündet. Sollte das Gericht gegen Semsrott entscheiden, plant der Journalist, alle verfügbaren Rechtsmittel auszuschöpfen, um den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen. Unabhängig vom Ausgang des Prozesses könnte dieser Fall die Justiz noch über längere Zeit beschäftigen.

Quelle: www.fox360.net/de, rbb24.de