Freitag, 18 Oktober 2024 13:24

75-jähriger Mann griff Senatorin Giffey in Berliner Bibliothek an

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Prozess Prozess pixabay / Foto illustrativ

Die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey wurde in einer Bibliothek in Berlin Opfer eines Angriffs. Der Täter, ein 75-jähriger Mann, der bereits der Polizei bekannt war und an einer psychischen Erkrankung leidet, wurde zu einer dauerhaften Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Der Mann gab im Prozess zu, den Angriff verübt zu haben, wurde jedoch als schuldunfähig eingestuft und gilt als Gefahr für die Allgemeinheit.

Der Angriff in der Gertrud-Haß-Bibliothek

Der Vorfall ereignete sich am 7. Mai in der Gertrud-Haß-Bibliothek in Berlin-Rudow, als Giffey in einem Gespräch vertieft war. Der 75-jährige Täter schlug sie mit einer Tasche von hinten auf den Nacken, in der sich laut Gericht ein harter, kantiger Gegenstand befand. Eine weitere Frau wurde am Arm getroffen. Der Angreifer erklärte, er habe Giffey "eine Lektion erteilen" wollen, da sie 20 Jahre lang nicht auf seine Schreiben reagiert habe. Vor Gericht bezeichnete er sich selbst als "Widerständler".

Gericht sieht wahnhafte Störung als Ursache

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angriff das Ergebnis eines "wahnbedingten Impulsdurchbruchs" war. Der Vorsitzende Richter Johannes Schwake erklärte, dass der Täter bereits früher auffällig geworden war, unter anderem durch einen Steinwurf auf das Gesundheitsamt Neukölln im Dezember 2021. Diese Tat war zwar nicht Teil der Anklage, wurde aber im Hinblick auf die Gefährlichkeitsprognose des Täters diskutiert. Die Unterbringung in der psychiatrischen Klinik wurde als notwendig angesehen, da keine Einsicht in die Krankheit des Mannes vorliegt.

Täter schon früher auffällig

Der 75-Jährige war den Ermittlungsbehörden bereits vor dem Angriff bekannt. Er war in zahlreiche Strafverfahren verwickelt, die jedoch aufgrund seiner Schuldunfähigkeit eingestellt wurden. Der Richter wies darauf hin, dass der Mann unzählige Klagen und Anzeigen im Zusammenhang mit einem familiären Erbstreit eingereicht hatte und sich in einem Wahn gegen verschiedene Berufsgruppen wie Politiker, Polizisten und Richter befand. Der Verteidiger des Täters forderte, ihn als schuldfähig anzuerkennen und lediglich eine Anklage wegen Körperverletzung zu erheben, was zu einer Bewährungsstrafe hätte führen können. Das Gericht folgte diesem Antrag jedoch nicht.

Quelle: www.fox360/de, rbb24.de