Inhaltsverzeichnis:
- Die Justizsenatorin senkt Einstellungsanforderungen in Berlin
- Reaktionen und Bedenken innerhalb der CDU
- Kritik des Richterbunds Berlin
- Positive Rückmeldungen und steigende Bewerberzahlen
Die Justizsenatorin senkt Einstellungsanforderungen in Berlin
Berlin sieht sich einem großen Fachkräftemangel gegenüber, besonders im Justizwesen. Dieser Mangel resultiert aus einem demografischen Wandel und der starken Konkurrenz durch Großkanzleien sowie durch Bundesbehörden, die höhere Gehälter bieten können. Um dennoch die vakanten Stellen zu besetzen, hat Justizsenatorin Badenberg die Notenvorgaben für die juristischen Staatsexamina gesenkt. Statt bisher 7,5 Punkten im zweiten Staatsexamen sind nun nur noch 6,5 Punkte erforderlich. Zudem reicht eine Gesamtpunktzahl von 14 Punkten, anstatt der bisher geforderten 15.
Auch andere Bundesländer haben ähnliche Maßnahmen ergriffen, aber die Notenanforderungen in Berlin sind jetzt besonders niedrig. Diese Entscheidung soll die Bewerberzahl für die Staatsanwaltschaft erhöhen und die Einstellungsprozesse beschleunigen.
Reaktionen und Bedenken innerhalb der CDU
Die Entscheidung zur Notenabsenkung spaltet Meinungen, insbesondere in der CDU, die sich zuvor oft gegen eine Senkung der Notenanforderungen ausgesprochen hat. Alexander Herrmann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, unterstützt jedoch die Entscheidung und nennt sie einen „notwendigen Schritt.“ „Die Stellen müssen dringend besetzt werden, und die Notenabsenkung ist dafür entscheidend“, erklärt Sven Rissmann, Vorsitzender des Rechtsausschusses im Berliner Abgeordnetenhaus.
Dennoch hat die CDU auch Vorsichtsmaßnahmen vorgesehen. Die geänderten Einstellungskriterien sollen zunächst auf ein Jahr befristet sein und anschließend evaluiert werden. So soll verhindert werden, dass die Senkung dauerhaft zu einer geringeren Qualifikation führt, wenn die Maßnahmen in Zukunft nicht mehr erforderlich sind.
Kritik des Richterbunds Berlin
Nicht alle sind mit der Entscheidung einverstanden. Stefan Schifferdecker, Vorsitzender des Berliner Richterbunds, kritisiert die Absenkung und befürchtet eine langfristige Senkung des Qualitätsniveaus. Schifferdecker sieht die Gefahr, dass nun auch Absolventen des unteren Drittels eingestellt werden. „Berlin sollte Leitungsfiguren und herausragende Persönlichkeiten suchen, nicht bloß Sachbearbeiter“, argumentiert er.
Auch weist Schifferdecker darauf hin, dass die Noten in Jurastudiengängen bundesweit steigen. In dieser Phase die Anforderungen zu senken, hält er für einen Fehler, da es die Qualität der Bewerber mindern könnte.
Positive Rückmeldungen und steigende Bewerberzahlen
Die Berliner Justizverwaltung verzeichnet seit der Änderung jedoch einen deutlichen Anstieg an Bewerbungen. Zwischen August und Oktober gingen mehr Bewerbungen für die Staatsanwaltschaft ein als in den sieben Monaten davor. Felor Badenberg betont, dass die Bewerber „über eine hohe Motivation und einen klaren Fokus auf Strafrecht verfügen.“
Die neuen Einstellungsanforderungen scheinen also erste Erfolge zu zeigen. Die Justizsenatorin ist optimistisch, bis Ende des Jahres mindestens 40 neue Staatsanwältinnen und Staatsanwälte einstellen zu können, was eine erhebliche Unterstützung für die bisherigen rund 350 Staatsanwälte darstellen würde.
Quelle: www.globewings.net/de, rbb24.de