Montag, 02 September 2024 10:36

Tödliche Partnerschaftsgewalt in Deutschland - eine ungelöste Herausforderung

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Partnerschaftsgewalt Partnerschaftsgewalt fot: pixabay

In Deutschland steht das Thema Partnerschaftsgwalt, die in extremen Fällen bis zum Tod führen kann, immer wieder im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit. Trotz bestehender Maßnahmen und Gesetze zur Bekämpfung dieser Gewalt, sterben fast täglich Frauen durch die Hand ihres aktuellen oder ehemaligen Partners. Die Notwendigkeit, den Schutz und die Unterstützungsstrukturen für betroffene Frauen zu verbessern, wird von Experten und Organisationen wie dem Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (BFF) stetig betont.

Zunahme der Fälle und Lücken im System

Nach Angaben des Bundeskriminalamts wurden im Jahr 2023 insgesamt 155 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, was eine Zunahme von 22 Fällen im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Besonders alarmierend ist die Situation in Berlin, wo kürzlich zwei Frauen innerhalb weniger Tage von ihren ehemaligen Partnern ermordet wurden. Diese Statistiken verdeutlichen die dringende Notwendigkeit, effektive Präventions- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Katja Grieger, Geschäftsführerin des BFF, kritisiert dabei häufig unzureichende Ratschläge und die mangelnde systematische Gefährdungseinschätzung.

Unzureichende Unterstützung und die Rolle der Istanbul-Konvention

Obwohl die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Deutschland seit 2018 geltendes Recht ist, gibt es Defizite in der Umsetzung. Insbesondere das in der Konvention vorgesehene Gefährdungsmanagement ist nicht flächendeckend implementiert. Dies führt zu einer Situation, in der nicht alle relevanten Akteure, wie Polizei, Jugendämter und Beratungsstellen, effektiv zusammenarbeiten, um Risiken angemessen einzuschätzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Gesetzliche Initiativen und finanzielle Herausforderungen

Die Dringlichkeit einer gesetzlichen Regelung zur Verbesserung der Situation wird durch das noch immer ausstehende Gewalthilfegesetz unterstrichen. Die Bundesfrauenministerin Lisa Paus hat angekündigt, dass dieses Gesetz bald eingeführt werden soll, um allen Gewaltbetroffenen einen Anspruch auf Hilfe zu sichern. Dies würde nicht nur Leben retten, sondern auch erfordern, dass finanzielle Mittel bereitgestellt werden, um die Länder bei der Prävention und beim Aufbau von Schutzplätzen zu unterstützen. Allerdings steht die Umsetzung vor finanziellen und organisatorischen Herausforderungen.

Lässt sich feststellen, dass trotz vorhandener gesetzlicher Rahmenbedingungen und internationaler Abkommen der Schutz von Frauen vor Partnerschaftsgewalt in Deutschland noch immer viele Lücken aufweist. Die jüngsten Fälle tödlicher Gewalt in Berlin sind ein trauriges Zeugnis dafür, dass ohne eine umfassende Strategie, finanzielle Investitionen und das Engagement aller gesellschaftlichen Akteure der Kampf gegen diese Form der Gewalt nicht gewonnen werden kann. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die dringend angegangen werden muss, um das Leben und die Sicherheit von Frauen zu gewährleisten.

Quelle: RBB24