Freitag, 25 Oktober 2024 14:24

Berlin erlebt steigende Nachfrage nach Änderung von Geschlecht und Vornamen

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Selbstbestimmungsgesetz Selbstbestimmungsgesetz pixabay / Foto illustrativ

Ab dem 1. November können Menschen in Berlin mit dem neuen Selbstbestimmungsgesetz ihr Geschlecht und ihren Vornamen leichter an ihre persönliche Lebensrealität anpassen. Schon vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zeigen die Antragszahlen ein starkes Interesse an der Möglichkeit zur amtlichen Änderung. Mehr als 1.200 Menschen haben bereits bei Berliner Standesämtern ihre Anträge eingereicht - die Nachfrage ist bemerkenswert hoch.

Inhaltsverzeichnis:

  • Hohes Interesse an Anträgen in Berliner Standesämtern
  • Neue Regeln ab November: einfache Erklärung genügt
  • Berliner Bezirke bereiten sich auf wachsende Nachfrage vor

Hohes Interesse an Anträgen in Berliner Standesämtern

Die Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab, dass das Interesse an den Änderungen in mehreren Berliner Bezirken besonders stark ist. Das Standesamt Friedrichshain-Kreuzberg meldete mit 208 Anträgen die höchste Zahl, von denen bereits 121 mit Termin zur Beurkundung vereinbart wurden. Auch im Standesamt Mitte wurden 186 Anträge registriert, was das starke Interesse in der Hauptstadt deutlich unterstreicht.

Auch in anderen Bezirken sind hohe Antragszahlen zu verzeichnen. Das Standesamt Lichtenberg registrierte 150 Anmeldungen, wobei alle Antragstellenden bereits Termine für die Änderung vereinbart haben. Tempelhof-Schöneberg meldete 128 Anträge, während im Bezirk Pankow 142 Personen eine Änderung beantragt haben.

Neue Regeln ab November: einfache Erklärung genügt

Mit dem neuen Gesetz entfallen zahlreiche Hürden, die bisher für eine offizielle Änderung des Geschlechts und des Vornamens notwendig waren. Ab dem 1. November genügt eine einfache Erklärung - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder gerichtliche Beschlüsse. Das Gesetz ermöglicht es, die Geschlechtsangabe auf männlich, weiblich oder divers zu ändern. Alternativ kann die Geschlechtsangabe auch vollständig gestrichen werden.

Vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen werden von diesen Erleichterungen profitieren. Bislang waren die erforderlichen Verfahren langwierig und kostspielig, was für viele eine erhebliche Belastung darstellte. Mit dem neuen Gesetz wird dieser Prozess deutlich vereinfacht, was vielen Menschen die Möglichkeit gibt, ihre Identität unkomplizierter und schneller amtlich anzuerkennen.

Berliner Bezirke bereiten sich auf wachsende Nachfrage vor

Mit den erleichterten Verfahren rechnen Berliner Bezirksämter mit einer weiterhin steigenden Nachfrage nach Änderungsanträgen. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf meldete bis Mitte der Woche 78 Anträge, und in Charlottenburg-Wilmersdorf wurden 107 Anmeldungen registriert, von denen bereits 74 Termine zur Änderung vereinbart wurden. Die Einführung des Gesetzes dürfte die Zahlen weiter erhöhen und die Nachfrage in den nächsten Monaten noch weiter ansteigen lassen.

Insgesamt zeigt das neue Selbstbestimmungsgesetz, dass Berlin auf die Bedürfnisse seiner Bevölkerung reagiert und einen wichtigen Schritt zur Erleichterung des amtlichen Identitätswechsels für Menschen unterschiedlichster Lebensrealitäten unternimmt. Die hohe Zahl der Anträge spiegelt ein wachsendes Bedürfnis wider und lässt darauf schließen, dass das neue Gesetz eine wesentliche Verbesserung für viele Menschen bringen wird.

Quelle: www.360edumobi.com/de, rbb24.de