Inhaltsverzeichnis
- Friedrichshain-Kreuzberg und Tim Styrie
- Pankow mit Prenzlauer Berg und Weißensee
- Neukölln und Ersatzvornahme
- Eisflächen in Berlin und Nicole Mutschke
Friedrichshain-Kreuzberg und Tim Styrie
Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg meldet massive Probleme bei Kontrollen. Es fehlt Personal, um alle Gehwege oder gemeldeten Fälle zeitnah zu prüfen. Tim Styrie von der Pressestelle erklärt, dass selbst Hinweise auf mangelhaften Winterdienst nicht konsequent überprüft werden können. Der Außendienst reagiert telefonisch, jedoch nur bei verfügbaren Kapazitäten. Verstöße werden angezeigt. Eigentümer werden nachkontrolliert. In Ausnahmefällen übernimmt die Berliner Stadtreinigung die Räumung.
Im vergangenen Winter leitete der Bezirk 13 Bußgeldverfahren ein. Die Strafen reichten bis zu 500 Euro, was sich in das Bild höherer Strafen in Berlin einfügt. Für den aktuellen Winter liegen noch keine Zahlen vor, da Anzeigen erst eingehen.
Pankow mit Prenzlauer Berg und Weißensee
Auch Pankow steht unter Druck. Seit dem 18. November gingen dort 464 Bürgerhinweise ein. Das sind mehr als in den zwei vorherigen Wintern zusammen. Besonders betroffen sind Prenzlauer Berg, Pankow und Weißensee. Ruven Gastel vom Beschwerde- und Anliegenmanagement nennt die Gründe.
Der Bezirk ist groß. Die Aufgaben sind vielfältig. Neben Winterdienstkontrollen bearbeitet der Allgemeine Ordnungsdienst auch Verkehrsverstöße, Hunderegeln, Grünanlagen, Lärm und illegale Müllablagerungen. Gastel stellt klar, dass nicht alle Verstöße ermittelt werden können. Verwarnungen liegen zwischen 15 und 55 Euro. Bußgelder erreichen bis zu 10.000 Euro. Zuverlässige Statistiken zu Anzahl und Höhe sind nicht verfügbar, mehr dazu hier.
Neukölln und Ersatzvornahme
Neukölln meldet über 143 festgestellte Verstöße. Mehr als 30 Anzeigen sind bereits gefertigt. Jacqueline Behrens berichtet von sechs Fällen der Ersatzvornahme. Die Räumung erfolgt dabei auf Kosten der Eigentümer.
Kontrollen laufen proaktiv. Hinweise kommen über die Ordnungsamt-App und telefonisch. Parallel dazu kündigt die Senatsverwaltung Unterstützung an. Die Berliner Stadtreinigung stellt Streugut wie Splitt bereit. Bei Bedarf liefert sie auch Räumwerkzeug. Zusätzlich helfen Mitarbeiter aus Straßen- und Grünflächenämtern vorübergehend aus, ähnlich wie bei Hilfe nach Stromausfall.
- Bereitstellung von Splitt durch die Berliner Stadtreinigung
- Unterstützung bei Eisglätte an ausgewählten Orten
- Temporärer Personaleinsatz aus anderen Ämtern
Eisflächen in Berlin und Nicole Mutschke
Der Frost betrifft auch Seen und Flüsse. Spaziergänge und Schlittschuhlaufen locken viele Menschen. Ohne offizielle Freigabe ist das Betreten von Eisflächen verboten und kann Bußgelder auslösen. Anwältin Nicole Mutschke sagt wörtlich: „Ein Betretungsverbot durch eine Regelung der Gemeinde ist eher die Regel als die Ausnahme. Ohne eine offizielle Freigabe der Gemeinde darf man dann nicht auf das Eis. Da Bußgelder manchmal mit mehreren Tausend Euro empfindlich hoch sein können, sind Sie gut beraten, im Zweifel nicht aufs Eis zu gehen.“
Zuständig für innerstädtische Seen sind die Bezirksämter. Eine allgemeine Freigabe gibt es nie. Für fließende Gewässer ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz verantwortlich. Genehmigungen erfolgen nur auf Antrag im Einzelfall. Das Betreten von Eisflächen in Berlin geschieht grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Der Hinweis „Betreten auf eigene Gefahr“ schließt Haftung für typische Risiken aus. Notarzt- und Feuerwehreinsätze sind grundsätzlich kostenfrei oder werden von der Krankenkasse übernommen. Ausnahmen gelten bei bewusster Missachtung von Verboten oder grober Fahrlässigkeit.
FAQ
Wer ist für den Winterdienst auf Gehwegen in Berlin verantwortlich?
Für den Winterdienst sind in der Regel Grundstückseigentümer oder beauftragte Dienstleister zuständig. Die Bezirksämter kontrollieren die Einhaltung der Räumpflicht.
Warum können Bezirke nicht alle Verstöße kontrollieren?
Den Bezirken fehlt häufig ausreichend Personal, um alle Gehwege oder gemeldeten Fälle zeitnah zu überprüfen. Zusätzlich fallen viele weitere Aufgaben für den Ordnungsdienst an.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Räumpflicht?
Je nach Bezirk reichen Verwarnungen von 15 bis 55 Euro. Bußgelder können bis zu 500 Euro oder in einzelnen Fällen sogar bis zu 10.000 Euro betragen.
Was bedeutet Ersatzvornahme im Winterdienst?
Bei einer Ersatzvornahme organisiert der Bezirk die Räumung selbst. Die entstehenden Kosten müssen die betroffenen Eigentümer tragen.
Darf man gefrorene Seen und Flüsse in Berlin betreten?
Ohne offizielle Freigabe ist das Betreten von Eisflächen verboten. Es erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und kann Bußgelder nach sich ziehen.
Quelle: BZ Die Stimme Berlins, Milekcorp