Inhaltsverzeichnis:
- Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof und Alexanderplatz unter Beobachtung
- Mehr Polizeipräsenz an kritischen Punkten
- Kontrolle von 4881 Personen durch die Bundespolizei
- Maßnahmen zeigen Wirkung
Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof und Alexanderplatz unter Beobachtung
Das Waffenverbot betrifft insgesamt 15 Bahnhöfe in Berlin sowie den Bahnhof Potsdam. Dazu gehören unter anderem Berlin Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Jungfernheide, Wedding, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln, Hermannstraße und Südkreuz. Auch der Bahnhof Potsdam fällt unter die neue Regelung.
Zwischen 14 Uhr und 4 Uhr morgens dürfen Reisende dort keine gefährlichen Gegenstände mitführen. Dazu zählen:
- Messer
- Reizgas
- Schlagwaffen
- Werkzeuge, die als Waffen eingesetzt werden könnten
Die Bundespolizei will damit vor allem in den Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit sorgen.
Mehr Polizeipräsenz an kritischen Punkten
Zur Überwachung des Verbots setzt die Bundespolizei verstärkt Einsatzkräfte ein. Die Maßnahmen konzentrieren sich auf Orte mit hohem Passagieraufkommen und erhöhter Gewaltbereitschaft. Wer gegen die Verfügung verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen:
- Beschlagnahmung der verbotenen Gegenstände
- Androhung oder Verhängung von Zwangsgeldern
Die Bundespolizei betonte, dass das Verbot ausschließlich für Anlagen der Deutschen Bahn gilt, nicht jedoch für die Verkehrseinrichtungen der BVG. Damit bleiben U-Bahn-Stationen und Straßenbahnhaltestellen außerhalb der Regelung.
Kontrolle von 4881 Personen durch die Bundespolizei
In einer Zwischenbilanz gab die Bundespolizei bekannt, dass innerhalb von drei Wochen 4881 Personen kontrolliert wurden. Bei 229 Personen wurden insgesamt 249 gefährliche Gegenstände sichergestellt. Die Aufstellung zeigt, welche Objekte beschlagnahmt wurden:
| Art des Gegenstands | Anzahl |
|---|---|
| Messer | 124 |
| Reizstoffe | 73 |
| Werkzeuge | 9 |
| Hiebwaffen | 13 |
| Schusswaffen | 9 |
| Weitere gefährliche Gegenstände | 21 |
Darüber hinaus registrierten die Beamten 329 weitere Straftaten, darunter:
- 81 Gewaltdelikte
- 58 Aufenthaltsdelikte
- 54 Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
Insgesamt gab es 171 Ordnungswidrigkeiten und 367 Fahndungstreffer. Außerdem konnten 25 offene Haftbefehle vollstreckt werden.
Maßnahmen zeigen Wirkung
Bereits in der Vergangenheit hatte die Bundespolizei an Wochenenden oder zu bestimmten Anlässen ähnliche Waffenverbote ausgesprochen. Die erneute Verlängerung deutet auf die Wirksamkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen hin. Die Behörden werten die bisherigen Ergebnisse als Bestätigung für eine konsequente Kontrolle gefährlicher Gegenstände im Bahnverkehr.
Mit den erweiterten Kontrollen will die Bundespolizei verhindern, dass sich Gewaltdelikte an großen Berliner Verkehrsknotenpunkten weiter häufen. Das Waffenverbot bleibt daher bis zum 17. November in Kraft.
Quelle: Berliner Morgenpost, www.milekcorp.com/de