Inhaltsverzeichnis:
- Hauptbahnhof, Alexanderplatz und weitere Knotenpunkte betroffen
- Diese Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden
- Hintergrund: Zunahme von Gewalt an Bahnhöfen
- Messerverbotszonen auch an festen Orten wie Görlitzer Park
Hauptbahnhof, Alexanderplatz und weitere Knotenpunkte betroffen
Die Verbotszonen betreffen zentrale Bahnhöfe wie Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Zoologischer Garten, Friedrichstraße sowie Ostkreuz, Warschauer Straße und Lichtenberg. Ebenfalls betroffen sind Gesundbrunnen, Spandau, Neukölln, Südkreuz, Ostbahnhof und der Bahnhof Berlin-Neukölln.
Das Messerverbot gilt nur in diesen Bereichen und in den festgelegten Uhrzeiten. Kontrollen übernimmt die Bundespolizei, die regelmäßig Präsenz zeigt. Ziel ist es, die Sicherheit für Reisende und Einsatzkräfte zu erhöhen.
Diese Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden
Verboten sind:
- Schusswaffen wie Pistolen, Gewehre, Revolver
- Hieb- und Stichwaffen wie Schwerter, Säbel, Beile
- Alltagsgegenstände mit Gefahrenpotenzial, z. B. Scheren mit Klingen über 6 cm
- Sportgeräte wie Baseballschläger oder Softballschläger
- Werkzeuge wie Brecheisen und Totschläger
- Wurf- und Schleuderwaffen wie Bögen, Armbrüste, Pfeile und Katapulte
Ein Verstoß gegen das Verbot kann zur Sicherstellung der Gegenstände und zur Verhängung eines Zwangsgeldes führen.
Hintergrund: Zunahme von Gewalt an Bahnhöfen
Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit einer gestiegenen Zahl an Gewalttaten an Berliner Bahnhöfen. Ziel ist die präventive Vermeidung von Straftaten. In der Vergangenheit wurden ähnliche Maßnahmen bereits mehrfach erprobt, meist in den wärmeren Monaten.
Ein Sprecher der Bundespolizei wies darauf hin, dass der gewählte Zeitraum mit dem Beginn der Freiluftsaison zusammenfällt. Die Senatsinnenverwaltung prüft aktuell, ob das Verbot auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr ausgeweitet werden kann.
Messerverbotszonen auch an festen Orten wie Görlitzer Park
Berlin verfügt bereits seit Februar über drei dauerhafte Zonen mit Messerverbot. Diese befinden sich am Leopoldplatz, im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor – Orte mit hoher Kriminalitätsrate.
In diesen Bereichen kann die Polizei unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren. Laut Polizeistatistik gibt es in Berlin durchschnittlich zehn Messerangriffe pro Tag.
Sowohl die Bundespolizei als auch der Berliner Senat sind befugt, Verbotszonen zu erlassen. Während die Bundespolizei Bahnhöfe und Verkehrsmittel abdeckt, ist der Senat für städtische Orte verantwortlich. Grundlage für beide ist das bundesweit geltende Waffengesetz.
Quelle: RBB24, www.24edu.info/de