Montag, 26 Mai 2025 11:39

Waffenverbot an Berliner Bahnhöfen

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Waffenverbot in Berlin Waffenverbot in Berlin Foto: pixabay

Seit Montag, dem 26. Mai, gelten an 13 Berliner Bahnhöfen erneut strenge Waffenverbote. Die Bundespolizei hat festgelegt, dass zwischen 14 Uhr und 4 Uhr des Folgetages keine gefährlichen Gegenstände mitgeführt werden dürfen. Die Regelung bleibt bis zum 30. Juni in Kraft.

Inhaltsverzeichnis:

Hauptbahnhof, Alexanderplatz und weitere Knotenpunkte betroffen

Die Verbotszonen betreffen zentrale Bahnhöfe wie Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Zoologischer Garten, Friedrichstraße sowie Ostkreuz, Warschauer Straße und Lichtenberg. Ebenfalls betroffen sind Gesundbrunnen, Spandau, Neukölln, Südkreuz, Ostbahnhof und der Bahnhof Berlin-Neukölln.

Das Messerverbot gilt nur in diesen Bereichen und in den festgelegten Uhrzeiten. Kontrollen übernimmt die Bundespolizei, die regelmäßig Präsenz zeigt. Ziel ist es, die Sicherheit für Reisende und Einsatzkräfte zu erhöhen.

Diese Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden

Verboten sind:

  • Schusswaffen wie Pistolen, Gewehre, Revolver
  • Hieb- und Stichwaffen wie Schwerter, Säbel, Beile
  • Alltagsgegenstände mit Gefahrenpotenzial, z. B. Scheren mit Klingen über 6 cm
  • Sportgeräte wie Baseballschläger oder Softballschläger
  • Werkzeuge wie Brecheisen und Totschläger
  • Wurf- und Schleuderwaffen wie Bögen, Armbrüste, Pfeile und Katapulte

Ein Verstoß gegen das Verbot kann zur Sicherstellung der Gegenstände und zur Verhängung eines Zwangsgeldes führen.

Hintergrund: Zunahme von Gewalt an Bahnhöfen

Die Bundespolizei begründet die Maßnahme mit einer gestiegenen Zahl an Gewalttaten an Berliner Bahnhöfen. Ziel ist die präventive Vermeidung von Straftaten. In der Vergangenheit wurden ähnliche Maßnahmen bereits mehrfach erprobt, meist in den wärmeren Monaten.

Ein Sprecher der Bundespolizei wies darauf hin, dass der gewählte Zeitraum mit dem Beginn der Freiluftsaison zusammenfällt. Die Senatsinnenverwaltung prüft aktuell, ob das Verbot auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr ausgeweitet werden kann.

Messerverbotszonen auch an festen Orten wie Görlitzer Park

Berlin verfügt bereits seit Februar über drei dauerhafte Zonen mit Messerverbot. Diese befinden sich am Leopoldplatz, im Görlitzer Park und am Kottbusser Tor – Orte mit hoher Kriminalitätsrate.

In diesen Bereichen kann die Polizei unabhängig von konkreten Verdachtsmomenten kontrollieren. Laut Polizeistatistik gibt es in Berlin durchschnittlich zehn Messerangriffe pro Tag.

Sowohl die Bundespolizei als auch der Berliner Senat sind befugt, Verbotszonen zu erlassen. Während die Bundespolizei Bahnhöfe und Verkehrsmittel abdeckt, ist der Senat für städtische Orte verantwortlich. Grundlage für beide ist das bundesweit geltende Waffengesetz.

Quelle: RBB24, www.24edu.info/de