Montag, 08 Dezember 2025 13:54

Silvester in Berlin - Strenge Regeln für privates Feuerwerk

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Feuerwerksverbot in mehreren Berliner Bezirken zum Jahreswechsel. Feuerwerksverbot in mehreren Berliner Bezirken zum Jahreswechsel. Foto: Pexels / Lizenz: Pexels

Drei Wochen vor Jahresende erinnern mehrere Berliner Bezirke an die geltenden Vorschriften für das Abbrennen von Böllern und Raketen. Privates Feuerwerk ist in Berlin nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem 1. Januar um 7 Uhr erlaubt. Diese Regelung besteht seit Jahren und wird auch in diesem Jahr beibehalten.

Inhaltsverzeichnis:

Verordnungen in Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf

In den vergangenen Tagen haben die Ordnungsämter von Reinickendorf, Pankow und Marzahn-Hellersdorf entsprechende Allgemeinverfügungen für Pyrotechnik mit ausschließlicher Knallwirkung veröffentlicht. Am Montagmorgen folgte auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einer ähnlichen Regelung. Wer gegen die Vorschriften verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bundesweit regelt die „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ die Nutzung von Feuerwerk. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen grundsätzlich nur von Personen mit besonderer Genehmigung gezündet werden. Eine Ausnahme gilt an Silvester und Neujahr: Erwachsene ab 18 Jahren dürfen in diesem Zeitraum Feuerwerk abbrennen. Weitere Einzelheiten zu Sicherheitsmaßnahmen in der Hauptstadt finden Sie unter Waffenverbot an Berliner Bahnhöfen.

Behörden warnen vor missbräuchlichem Einsatz von Böllern

In Reinickendorf begründete das Bezirksamt die Einschränkungen mit zunehmendem Missbrauch. „In den letzten Jahren ist auffällig, dass insbesondere tagsüber zu Silvester und Neujahr vermehrt Böller missbräuchlich und ausschließlich aufgrund ihrer Knallwirkung abgebrannt werden.“ Das Abbrennen von Böllern am Tag stellt laut Behörden eine Gefahr für öffentliche Sicherheit und Frieden dar. Tagsüber sind mehr Menschen unterwegs, was das Risiko für Verletzungen und Sachschäden deutlich erhöht. Zudem verursacht der Lärm Stress bei Tieren und Menschen und kann gefährliche Verkehrssituationen begünstigen.

Reaktionen und lokale Umsetzung

Mehrere Bezirke prüfen zusätzliche Sicherheitszonen, um das Böllerverbot gezielter durchzusetzen. Die Polizei plant verstärkte Kontrollen rund um die bekannten Feierorte wie den Alexanderplatz und das Brandenburger Tor. Ziel ist es, Regelverstöße frühzeitig zu unterbinden und Unfälle zu verhindern. Auch in den Vorjahren hatte die Hauptstadt ähnliche Einschränkungen umgesetzt, die laut Behördenangaben zu weniger Verletzungen geführt haben. Weitere Hinweise zu Sicherheitsvorkehrungen und öffentlichen Veranstaltungen in der Stadt sind unter Winterzauber in Berlin zu finden.

Rechtliche Grundlage und bundesweite Regelung

Die bundesweite Regelung erlaubt das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31. Dezember und 1. Januar. Kommunen dürfen jedoch in dicht besiedelten Gebieten strengere Vorschriften erlassen. Die Bezirke in Berlin nutzen diese Möglichkeit regelmäßig, um Zwischenfälle zu vermeiden. Das Ziel der Maßnahmen ist der Schutz von Menschen, Tieren und öffentlichem Eigentum. Wer sich über weitere gesetzliche Bestimmungen und Bußgelder informieren möchte, kann aktuelle Informationen unter höhere Strafen in Berlin nachlesen. Berlin bleibt damit seiner Linie treu, klare Regeln für den Jahreswechsel zu setzen und gleichzeitig die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.

Quelle: Tagesspiegel, 24 Edu Info

FAQ

Wann darf man in Berlin privat Feuerwerk zünden?

Privates Feuerwerk ist in Berlin nur zwischen dem 31. Dezember ab 18 Uhr und dem 1. Januar um 7 Uhr erlaubt.

Welche Bezirke in Berlin haben spezielle Regelungen erlassen?

Die Bezirke Reinickendorf, Pankow, Marzahn-Hellersdorf und Friedrichshain-Kreuzberg haben entsprechende Allgemeinverfügungen für Pyrotechnik mit Knallwirkung veröffentlicht.

Wie hoch kann das Bußgeld bei Verstößen ausfallen?

Bei einem Verstoß gegen die Vorschriften kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

Warum warnen die Behörden vor dem Abbrennen von Böllern am Tag?

Tagsüber sind viele Menschen unterwegs, was das Risiko von Verletzungen und Sachschäden erhöht. Außerdem verursacht der Lärm Stress bei Tieren und Menschen.

Welche rechtliche Grundlage regelt den Einsatz von Feuerwerk?

Die Nutzung von Feuerwerk ist in der „Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ geregelt. Diese legt fest, dass das Abbrennen nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist.

Können Bezirke die Feuerwerkszeiten weiter einschränken?

Ja, Behörden dürfen in dicht besiedelten Gebieten die erlaubten Zeiten für Feuerwerk weiter einschränken, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Welche Maßnahmen plant die Polizei zum Jahreswechsel?

Die Polizei führt verstärkte Kontrollen rund um große Feierorte wie den Alexanderplatz und das Brandenburger Tor durch, um Regelverstöße zu verhindern.