Inhaltsverzeichnis:
- Bundesmodell führt zu höheren Steuerwerten
- Berlin: Hohe Bodenwerte treiben Steuer in die Höhe
- Eigentümer und Mieter gleichermaßen betroffen
- Kai Warnecke fordert neue Hebesatzregeln
Bundesmodell führt zu höheren Steuerwerten
Die Reform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Die Richter erklärten die alten Einheitswerte, die in Westdeutschland seit 1964 und in Ostdeutschland sogar seit 1935 galten, für verfassungswidrig. Als Reaktion darauf führten Bundestag und Bundesrat das sogenannte Bundesmodell ein. Seit Anfang 2025 wird die Grundsteuer nach neuen Kriterien berechnet:
- Bodenrichtwert
- Lage der Immobilie
- Wohn- und Nutzfläche
- Art des Gebäudes
- potenzielle Nettokaltmiete (bei Mietobjekten)
Das erklärte Ziel war, die Steuerlast gerechter zu verteilen. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele Kommunen ihre Hebesätze nicht ausreichend gesenkt haben, um die teils massiv gestiegenen Grundstückswerte auszugleichen. In einigen Fällen wurden die Hebesätze sogar erhöht, um Haushaltsdefizite zu decken.
Berlin: Hohe Bodenwerte treiben Steuer in die Höhe
Besonders stark betroffen ist Berlin. Hier explodieren die Bodenwerte durch die hohe Nachfrage nach Wohnraum – vor allem in Stadtteilen wie Kreuzberg, Mitte oder Prenzlauer Berg. Zwar senkte der Berliner Senat den Hebesatz von 810 auf 470 Prozent. Doch dieser Rückgang konnte die drastischen Neubewertungen nicht kompensieren.
Ein Beispiel aus dem Stadtteil Biesdorf verdeutlicht die Auswirkungen: Früher lag die jährliche Steuer für ein Einfamilienhaus bei rund 400 Euro. Heute müssen Eigentümer mehr als 1000 Euro zahlen. Die gesunkenen Hebesätze reichen nicht aus, um die erhöhten Bemessungsgrundlagen zu neutralisieren.
Eigentümer und Mieter gleichermaßen betroffen
Der Eigentümerverband Haus & Grund hat 1999 aktuelle Bescheide analysiert. In 79 Prozent der Fälle stieg die Grundsteuer oder blieb gleich. Nur 21 Prozent der Eigentümer wurden entlastet. Besonders betroffen sind Ein- und Zweifamilienhäuser mit einem durchschnittlichen Anstieg von 119 Prozent. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt der Anstieg 111 Prozent, bei Eigentumswohnungen 40 Prozent.
Auch Mieter tragen die Last, denn laut Betriebskostenverordnung ist die Grundsteuer umlagefähig. Vermieter dürfen die erhöhten Kosten auf Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag geregelt ist. Für viele Berliner Haushalte mit ohnehin begrenztem Budget bedeutet das eine zusätzliche Belastung.
Kai Warnecke fordert neue Hebesatzregeln
Der Präsident des Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, kritisiert die Umsetzung scharf. Er warnt vor steigenden Wohnkosten und fordert klare politische Reaktionen:
- Überprüfung der kommunalen Hebesätze
- Transparente Offenlegung der Mehreinnahmen
- Einheitliche Leitlinien für Neubewertungen
Die Bundesregierung hält jedoch an der Reform fest. Laut Regierungssprecher sei die Wirkung langfristig zu betrachten. Die künftige Regierung unter Friedrich Merz hat bisher keine Stellung bezogen. Eigentümer hoffen nun auf schnelle Korrekturen, bevor die Steuerbelastung weiter steigt.
Quelle: Berliner Zeitung, www.patizonet.com/de/