- Tatdatum: 16. Juli 2021
- Tatort: Polizeiwache Alexanderplatz, Berlin
- Opfer: Abdul M., 21 Jahre
- Hauptangeklagter: Abdullah I., früherer Polizist
- Vorwürfe: Körperverletzung, Nötigung, Freiheitsberaubung
- Mitangeklagte: Müslüm K., Maximilian S., Amos E.
Inhaltsverzeichnis:
- Abdullah I. schlug Abdul M. mehrfach ins Gesicht
- Polizei meldete zuerst Anzeige gegen Opfer
- Frühere Verurteilung wegen Drogendelikts
- Ungeklärte Fragen zur Anzeige
Abdullah I. schlug Abdul M. mehrfach ins Gesicht
Der Vorfall ereignete sich gegen 2.10 Uhr morgens, als Abdul M. einen verlorenen Geldbeutel melden wollte. Laut Anklage eskalierte die Situation vor der Wache, als der inzwischen suspendierte Beamte Abdullah I. dem jungen Mann grundlos ins Gesicht schlug. Die Mitangeklagten gaben vor Gericht an, von der Gewaltanwendung überrascht gewesen zu sein.
Müslüm K., der damalige Wachleiter, sagte, er habe sich gewünscht, in dieser Nacht nicht im Dienst gewesen zu sein. Seine Aussage vor Gericht war von starken Emotionen begleitet. Er, sowie die Beamten Amos E. und Maximilian S., behaupten, keine aktive Rolle bei der Gewalt gespielt zu haben. Alle drei sind seit Frühjahr 2024 vom Dienst suspendiert.
Polizei meldete zuerst Anzeige gegen Opfer
Nach dem ersten Angriff war die Lage laut Aussagen zunächst beruhigt. Doch Abdul M. warf später Handy und Feuerzeug auf Abdullah I., wodurch dieser leicht verletzt wurde. Die Beamten versuchten daraufhin, den 21-Jährigen zu fixieren. Dabei soll der Hauptangeklagte erneut brutal zugeschlagen haben.
Der Geschädigte verlor zwischenzeitlich das Bewusstsein. Ein Rettungswagen wurde gerufen. Dennoch wurde M. zunächst selbst als Beschuldigter geführt – wegen Körperverletzung gegen I. Ihm wurde im Beisein des mutmaßlichen Täters Blut abgenommen, um seinen Alkoholwert festzustellen.
Frühere Verurteilung wegen Drogendelikts
Abdullah I. wurde bereits 2022 in einem anderen Verfahren zu 2 Jahren und 3 Monaten Haft verurteilt. Er hatte laut Gerichtsdokumenten für eine Kokainbande Daten abgefragt und Unterlagen gefälscht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum aktuellen Verfahren schweigt der Angeklagte bislang.
Im Gegensatz dazu gaben die drei Mitangeklagten ausführlich Auskunft. Alle erklärten, keine Beteiligung an der Gewalt gehabt zu haben und versuchten laut eigener Aussage, eine Eskalation zu verhindern. Amos E. erklärte, dass sie intern eine Anzeige gegen I. vorbereiteten. Es sei mehrfach mit Vorgesetzten darüber gesprochen worden.
Ungeklärte Fragen zur Anzeige
Unklar bleibt, warum eine Anzeige gegen Abdullah I. damals offenbar nicht verfolgt wurde. Die Beamten erhielten nach eigenen Angaben die Zusicherung, dass eine entsprechende Meldung aufgenommen werde. Ob das tatsächlich geschah, wird nun vom Gericht geprüft.
Am kommenden Verhandlungstag sollen sowohl Vorgesetzte als auch das Opfer Abdul M. aussagen. Die Befragung könnte Aufschluss darüber geben, ob es innerhalb der Polizeistruktur systematische Versäumnisse im Umgang mit Gewaltvorwürfen gab. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf interne Abläufe und Verantwortungsketten in der Berliner Polizei.
Quelle: Tagesspiegel, www.extratimeout.com/de