Inhaltsverzeichnis:
- Keine Hinweise auf Täter in Wuhletal
- Vernehmungen ohne abschließendes Ergebnis
- Ermittlungen offiziell eingestellt
Keine Hinweise auf Täter in Wuhletal
Die mutmaßliche Tat soll sich am 11. September 2024 in einem Waldstück bei Wuhletal ereignet haben. Die Buchautorin, die unter dem Namen Latife Arab auftritt, hatte angegeben, von mehreren Personen zusammengeschlagen und mit Benzin übergossen worden zu sein. Sie machte Mitglieder einer Clan-Familie für den Angriff verantwortlich. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen versuchten Mordes auf.
Im Rahmen der Untersuchung wurde das Gebiet rund um den Tatort abgesucht. Polizeieinheiten mit Spürhunden kamen zum Einsatz. Zudem beauftragte man mehrere forensische Gutachten. Dennoch: Die Maßnahmen führten zu keinem konkreten Ergebnis. Die Berliner Staatsanwaltschaft erklärte, es habe sich kein Täter ermitteln lassen.
Vernehmungen ohne abschließendes Ergebnis
Die zentrale Belastungszeugin war die mutmaßlich betroffene Frau selbst. Sie wurde laut Staatsanwalt Martin Petzold mehrfach befragt. Eine weitere Vernehmung durch eine Ermittlungsrichterin musste jedoch aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden. Diese Einschränkung erschwerte die Aufklärung zusätzlich.
Die Glaubwürdigkeit der Angaben konnte nicht abschließend geklärt werden. Die Ermittler teilten mit, dass nicht feststellbar sei, ob die beschriebene Tat überhaupt stattgefunden habe. Aufgrund der fehlenden Beweise und widersprüchlichen Umstände kam es zu einem Stillstand der Ermittlungen.
Ermittlungen offiziell eingestellt
Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren wegen mangelnden Tatverdachts ein. Dies teilte ein Sprecher der Behörde auf Anfrage der Redaktion rbb24 Recherche mit. Die Entscheidung fiel nach monatelanger Prüfung der Aussagen, Gutachten und Ermittlungsergebnisse.
Insgesamt umfasste die Untersuchung:
- Mehrere polizeiliche Vernehmungen
- Forensische Analysen
- Durchsuchungen des mutmaßlichen Tatorts
- Einsatz von Spürhunden
Trotz dieser Schritte blieb der zentrale Vorwurf unbewiesen. Ob es tatsächlich zu dem Angriff kam, konnte nicht belegt werden. Die Strafverfolgungsbehörden sehen daher keine rechtliche Grundlage für eine Anklage.
Quelle: RBB24, www.globewings.net/de