Montag, 04 August 2025 15:29

Corona-Gelder fehlen

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Rückzahlungen der Corona-Hilfen bleiben aus. Rückzahlungen der Corona-Hilfen bleiben aus. Foto: Redaktion

Immer mehr Unternehmen verweigern Rückzahlungen der Corona-Zuschüsse – und gefährden damit die finanzielle Stabilität Berlins und anderer Bundesländer. Eine parlamentarische Anfrage an die Investitionsbank Berlin (IBB) zeigt: Nur ein Bruchteil der geforderten Gelder fließt tatsächlich zurück. Eine Analyse der Berliner Zeitung offenbart ein wachsendes Defizit. Von den rund 52 Millionen Euro an Rückforderungen wurden bisher lediglich 10 Millionen beglichen. Die meisten Empfänger von Corona-Hilfen zeigen sich wenig kooperativ – in vielen Fällen sogar widerständig.

Inhaltsverzeichnis:

Investitionsbank Berlin meldet massive Rückstände

6000 Berliner Unternehmen haben ihre Schlussabrechnungen nicht fristgerecht eingereicht. Diese Unterlagen waren verpflichtend für alle Empfänger von Hilfen während der Pandemiejahre. Die IBB hatte insgesamt rund 7 Milliarden Euro ausgeschüttet. Rückforderungsentscheidungen beruhen auf diesen Abrechnungen – doch sie fehlen vielfach.

Für Fälle ohne fristgerechte Abgabe gilt eine Zahlungsfrist von einem Monat. Bei regulären Rückforderungen nach Prüfung der eingereichten Unterlagen beträgt sie sechs Monate. Doch die Vollstreckung der Rückzahlungen stockt. Der IBB fehlen laut eigener Aussage personelle Kapazitäten für flächendeckende Kontrollen.

Zahlreiche Selbstständige und Kleinunternehmer, die Leistungen erhielten, haben die Mittel inzwischen verbraucht. Ratenzahlungen werden zwar angeboten, doch individuelle Verhandlungen verlangsamen das Verfahren zusätzlich. Gleichzeitig läuft gegen viele eine juristische Auseinandersetzung. Die IBB spricht von mehreren Hundert Klageverfahren im Zusammenhang mit Rückforderungen.

Problematische Doppelförderung und fehlerhafte Ausgaben

Ein weiterer zentraler Aspekt: Viele Empfänger hatten keinen Anspruch auf die vollen Hilfsgelder. Wer während des Förderzeitraums zusätzlich Arbeitslosengeld II, Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder ähnliche Leistungen bezog, musste mit Rückforderungen rechnen. Gesetzlich ist geregelt, dass Corona-Soforthilfen nicht mehrfach für denselben Zweck eingesetzt werden dürfen.

Zudem gab es bei der Corona-Soforthilfe II enge Grenzen: Die monatlich anrechenbaren Kosten der privaten Lebensführung waren auf 1180 Euro begrenzt. Insgesamt durfte dieser Anteil maximal 5000 Euro betragen. Wer höhere Beträge angab oder das Geld anderweitig verwendete, verstieß gegen die Vorgaben.

Laut IBB sind Rückforderungen auch dann üblich, wenn Unternehmen ihre Einnahmeausfälle im Nachhinein zu hoch ansetzten oder wenn unzulässige Ausgaben geltend gemacht wurden. Die Nachprüfung zeigt: Ein erheblicher Anteil der Abrechnungen war fehlerhaft oder unvollständig.

Berlin und Brandenburg mit 110 Millionen Euro betroffen

Für Berlin und Brandenburg ergibt sich eine Rückforderungssumme von rund 110 Millionen Euro. Der Bund hatte in der Region rund 5,4 Milliarden Euro verteilt, weitere Mittel kamen vom Land. Ziel war es, Insolvenzen zu verhindern und Beschäftigung zu sichern.

Bis Ende 2024 mussten alle Hilfsempfänger eine Schlussabrechnung einreichen. Das Fristende ist überschritten – nun stehen Rückforderungen an. Doch der schleppende Rücklauf lässt Zweifel aufkommen, ob diese Gelder je vollständig zurückfließen werden. Besonders alarmierend: In vielen Fällen fehlen die rechtlichen Mittel, um Nachlässige oder Verweigerer effektiv zur Verantwortung zu ziehen.

Rückstände auch auf Bundesebene erheblich

Das Berliner Problem spiegelt sich bundesweit wider. Nach Angaben des RBB belaufen sich die Rückforderungen aller Länder zusammengenommen auf 1,9 Milliarden Euro. Davon wurde bisher nur ein Bruchteil zurückgezahlt.

Gleichzeitig gibt es auch positive Korrekturen: Etwa 900 Millionen Euro sollen an Betriebe nachgezahlt werden, denen ursprünglich zu wenig gewährt wurde. Diese Anpassungen erfolgen nach erneuter Prüfung der Geschäftsunterlagen durch die zuständigen Behörden der Bundesländer.

Übersicht der wichtigsten Zahlen

  1. 7 Milliarden Euro: Ausgezahlte Corona-Hilfen durch die IBB in Berlin.
  2. 10 Millionen Euro: Bisherige Rückzahlungen.
  3. 42 Millionen Euro: Fehlende Rückforderungen in Berlin.
  4. 6000 Unternehmen: Fehlende Abgabe der Schlussabrechnung.
  5. 1,9 Milliarden Euro: Bundesweite Rückforderungen.
  6. 900 Millionen Euro: Nachzahlungen aufgrund zu niedriger erster Berechnungen.
  7. 110 Millionen Euro: Rückforderungssumme in Berlin und Brandenburg.

Die Zahlen zeigen deutlich: Die Rückabwicklung der Corona-Hilfen entwickelt sich zu einem finanziellen Problem. Bund und Länder sehen sich mit Milliardenforderungen konfrontiert – ohne ausreichende Mittel, diese durchzusetzen. Ein Abschluss der Rückforderungen ist nicht in Sicht.

Quelle: Berliner Zeitung, www.360edumobi.com/de