Inhaltsverzeichnis:
- Unfall auf der Leipziger Straße mit belgischer Mutter
- Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage
- Gericht erkennt Schuld trotz emotionaler Belastung an
Unfall auf der Leipziger Straße mit belgischer Mutter
Die Richterin sah es als erwiesen an, dass der Mann sich trotz bekannter Herzerkrankung hinter das Steuer setzte. Bereits zuvor wurde ihm ärztlich bestätigt, dass er jederzeit das Bewusstsein verlieren könne. Dennoch fuhr er am 9. März 2024 in Berlin-Mitte los. Auf der Leipziger Straße raste er mit bis zu 89 Kilometern pro Stunde durch die 30er-Zone.
Der 84-Jährige erfasste eine 41-jährige Belgierin und ihren vierjährigen Sohn, als diese gerade die Straße überquerten. Der Junge saß in einem Kinderwagen. Beide starben noch am Unfallort. Die Frau war Touristin und hielt sich nur kurzfristig in Berlin auf.
Zudem wurden fünf weitere Menschen bei dem Vorfall verletzt. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte die Busspur benutzte und mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war – zwischen 70 und 90 Kilometern pro Stunde statt der erlaubten 30.
Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Nebenklage
Die Staatsanwaltschaft beantragte zwei Jahre Haft auf Bewährung. Der Anwalt der Nebenklage, der den Lebenspartner der getöteten Frau sowie ihre Schwester vertrat, schloss sich dem Antrag an. Beide betonten die Verantwortung des Fahrers, insbesondere in Anbetracht seines Gesundheitszustandes.
Die Verteidigung hingegen forderte Freispruch. Der Mann habe laut Verteidiger an diesem Tag unter außergewöhnlicher psychischer Belastung gestanden. Er sei erstmals allein zum Grab seiner verstorbenen Ehefrau gefahren, die acht Monate zuvor gestorben war.
Gericht erkennt Schuld trotz emotionaler Belastung an
Die Richterin wies das Argument der Schuldunfähigkeit zurück. Auch in emotional belastenden Situationen müsse eine Person Verantwortung übernehmen, insbesondere im Straßenverkehr. Die gesundheitlichen Einschränkungen seien dem Angeklagten bekannt gewesen. Dennoch habe er das Risiko bewusst in Kauf genommen.
Die zweijährige Bewährungsstrafe soll laut Gericht sowohl die Schuld als auch das Alter des Angeklagten berücksichtigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Eine mögliche Berufung ist nicht ausgeschlossen.
Quelle: RBB24, www.fox360.net/de