Inhaltsverzeichnis:
- Polizei findet Pyrotechnik in Berlin-Spandau
- Verstöße gegen Sprengstoffgesetz und Waffengesetz
- Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten
- Gefahren für die Nachbarschaft
Polizei findet Pyrotechnik in Berlin-Spandau
Vor acht Monaten hatten Beamte bei einer Durchsuchung rund 200 Kilogramm Feuerwerkskörper entdeckt. Darunter befanden sich 14 Kugelbomben, die nach dem Sprengstoffgesetz streng verboten sind. Die Polizisten stellten außerdem mehrere Kartons mit Böllern und Raketen sicher. Die Ermittlungen ergaben, dass die Lagerung in einer Wohnung erfolgte, was die Gefahr für die Nachbarschaft deutlich erhöhte.
Verstöße gegen Sprengstoffgesetz und Waffengesetz
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte gleich gegen mehrere Vorschriften verstoßen hatte. Zum einen gegen das Sprengstoffgesetz, da er verbotene Pyrotechnik besaß. Zum anderen gegen das Waffengesetz, da er ohne Genehmigung mit gefährlichen Stoffen umging. Die Richterin erklärte, dass bereits eine einzige brennende Zigarette genügt hätte, um eine Explosion auszulösen.
Die wichtigsten Verstöße
- Besitz von 200 Kilogramm Feuerwerk
- Aufbewahrung in einer Wohnung in Spandau
- Lagerung von 14 verbotenen Kugelbomben
- Verstoß gegen das Sprengstoff- und Waffengesetz
Entscheidung des Amtsgerichts Tiergarten
Nach der Beweisaufnahme kam das Gericht zu einem klaren Urteil. Der Mann wurde zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Strafe fiel vergleichsweise mild aus, weil der Angeklagte bislang nicht vorbestraft war. Zugleich erhielt er die Auflage, künftig keine Pyrotechnik mehr zu lagern oder zu erwerben.
Gefahren für die Nachbarschaft
Die Vorsitzende Richterin machte deutlich, wie ernst die Situation war. Eine Explosion hätte nicht nur die Wohnung, sondern auch das gesamte Wohnhaus zerstören können. Anwohner in Berlin-Spandau waren damit einer erheblichen Gefahr ausgesetzt. Die Polizei warnte erneut vor den Risiken durch illegales Feuerwerk und betonte die Bedeutung strenger Kontrollen.
Quelle: rbb24, www.globewings.net/de