Freitag, 28 November 2025 13:33

Alte Führerscheine müssen bis 2026 umgetauscht werden

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Umtausch alter Führerscheine bis Januar 2026 erforderlich. Umtausch alter Führerscheine bis Januar 2026 erforderlich. Foto: Pixabay/Pixabay-Lizenz

Der Umtausch alter Führerscheine geht in die nächste Phase. Besitzer von Führerscheinen, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen ihre Dokumente bis zum 19. Januar 2026 ersetzen. Damit endet ein weiterer Schritt der EU-weiten Vereinheitlichung von Führerscheinen. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Inhaltsverzeichnis:

Austausch von Führerscheinen aus den Jahren 1999 bis 2001

Seit 1999 werden Führerscheine im praktischen Scheckkartenformat ausgegeben. Nun betrifft die Umtauschpflicht erstmals diese Generation von Kartenführerscheinen. Ab dem 19. Januar 2026 verlieren Führerscheine dieser Jahrgänge ihre Gültigkeit. Betroffene müssen den neuen EU-Führerschein rechtzeitig beantragen.

Der Antrag ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. Notwendig sind:

  1. Der alte Führerschein
  2. Ein biometrisches Passfoto
  3. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

Die Gebühr liegt laut Bundesregierung bei etwa 25 Euro. Eine ärztliche Untersuchung oder zusätzliche Prüfung ist nicht erforderlich. Das neue Dokument bleibt 15 Jahre gültig.

Bürgerämter in Berlin mit langen Wartezeiten

In Berlin ist der Umtausch über die Bürgerämter möglich. Termine können auch online vereinbart werden, doch die Wartezeiten betragen derzeit bis zu sechs Wochen. Die regulären Kosten belaufen sich auf 26,50 Euro. Wer den Führerschein per Direktversand erhalten möchte, zahlt zusätzlich 5,31 Euro.

Eine Expressausstellung ist über die Fahrerlaubnisbehörde möglich und kostet 7,70 Euro extra. Das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten weist darauf hin, dass viele Bürger nur noch begrenzt Zeit haben, um die Frist einzuhalten. Mehr zu behördlichen Abläufen in der Hauptstadt finden Sie unter höhere Strafen in Berlin.

Führerscheinbehörden in Brandenburg

Auch in Brandenburg laufen die Umtauschverfahren auf Hochtouren. Zuständig sind die Fahrerlaubnisbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Einwohnermeldeämter. Die Gebühren variieren regional leicht, liegen jedoch in ähnlicher Höhe wie in Berlin.

Die Ausstellung der neuen Karten dauert meist mehrere Wochen. Die Behörden empfehlen deshalb, Anträge frühzeitig zu stellen. Besonders zum Jahresbeginn rechnen sie mit einem starken Anstieg der Nachfragen. Einen Überblick über Verkehrsmaßnahmen in der Region bietet der Bericht über neue Spur auf der A100.

Sicherheitsmerkmale und europaweite Gültigkeit

Die neuen EU-Führerscheine enthalten zahlreiche Sicherheitsmerkmale, darunter Hologramme, Mikrostrukturen und maschinenlesbare Daten. Diese sollen Fälschungen nahezu unmöglich machen. Seit 2022 läuft die Umstellung schrittweise, um ein einheitliches EU-Design sicherzustellen.

Mit dem deutschen Führerschein dürfen Fahrer in allen 26 EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island fahren. Auch außerhalb der EU, etwa in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in der Türkei, wird er anerkannt. Nach Ablauf der 15-jährigen Gültigkeit muss das Dokument erneut erneuert werden.

Weitere Informationen zu Infrastrukturprojekten in der Hauptstadt gibt es unter Bauarbeiten im Berliner S-Bahn-Verkehr.

Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Führerschein erhalten hat, sollte bald handeln. Der neue EU-Führerschein bietet mehr Sicherheit, ein einheitliches Design und bleibt 15 Jahre gültig. Der Austausch kostet rund 25 Euro und schützt vor Bußgeldern nach Ablauf der Frist.

 Quelle:  Tagesschau, Milekcorp

FAQ

Wer muss seinen Führerschein bis 2026 umtauschen?

Alle Fahrerinnen und Fahrer, deren Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müssen diesen bis spätestens 19. Januar 2026 in einen neuen EU-Führerschein umtauschen.

Wie lange ist der neue EU-Führerschein gültig?

Der neue Führerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Danach muss er erneut ausgetauscht werden, um die Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Welche Unterlagen werden für den Umtausch benötigt?

Für den Antrag werden der alte Führerschein, ein biometrisches Passfoto sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung benötigt.

Was kostet der Umtausch des Führerscheins?

Die Gebühr beträgt durchschnittlich 25 Euro. In Berlin kostet der Umtausch 26,50 Euro, hinzu kommen optional 5,31 Euro für den Direktversand und 7,70 Euro für eine Expressausstellung.

Was passiert, wenn man die Frist verpasst?

Wer nach dem 19. Januar 2026 mit einem alten Führerschein fährt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen. Der alte Führerschein verliert seine Gültigkeit.

Wo kann man den Führerschein in Berlin umtauschen?

In Berlin erfolgt der Umtausch über die Bürgerämter. Termine können online gebucht werden, jedoch sind die Wartezeiten derzeit lang und betragen bis zu sechs Wochen.

Sind die neuen Führerscheine fälschungssicherer?

Ja, sie enthalten moderne Sicherheitsmerkmale wie Hologramme, Mikrostrukturen und maschinenlesbare Daten, die Manipulationen deutlich erschweren.

Ist der deutsche Führerschein auch im Ausland gültig?

Ja, der deutsche Führerschein gilt in allen 26 EU-Staaten sowie in Norwegen, Liechtenstein und Island. Auch in der Schweiz, im Vereinigten Königreich und in der Türkei wird er anerkannt.