Inhaltsverzeichnis:
- Kinderwagen in Berlin-Marzahn verbrannt
- Festnahme nach Beobachtung durch Polizisten
- Streit mit Freundin als Auslöser
- Anklagepunkte und weiteres Verfahren
Kinderwagen in Berlin-Marzahn verbrannt
Der erste Brand soll am 19. Juni 2024 in Berlin-Marzahn gelegt worden sein. Gegen 22.00 Uhr entzündete der Angeklagte laut Anklageschrift Papier in einer Dixi-Toilette. Das Häuschen wurde stark beschädigt. Zu Beginn des Jahres 2025 soll er fünf Müllcontainer angezündet haben. Im Februar brannten drei Kinderwagen in einem Hochhaus, einer davon im elften Stock. Wenig später standen zwei weitere Kinderwagen in der zehnten Etage in Flammen.
Besonders gefährlich war die Situation für die Bewohner des Hauses. Rauch konnte in die oberen Stockwerke ziehen. Die Feuerwehr konnte die Brände jedoch schnell löschen.
Festnahme nach Beobachtung durch Polizisten
Bereits nach der ersten Tat war der Verdächtige von zwei Polizisten beobachtet worden. Sie hatten sofort die Feuerwehr alarmiert und den Mann verfolgt. Er wurde vorläufig festgenommen, jedoch kurze Zeit später wieder freigelassen. Die Ermittlungen gingen dennoch weiter.
Kurz vor seiner endgültigen Festnahme soll der Angeklagte in Berlin-Fennpfuhl innerhalb einer Nacht drei Brände gelegt haben. Diese Häufung führte dazu, dass die Polizei ihn schließlich in Untersuchungshaft nahm. Dort sitzt er seit fünf Monaten.
Streit mit Freundin als Auslöser
Zu Prozessbeginn gestand der 20-Jährige zwei Brände. Beide seien im Zusammenhang mit Streitigkeiten mit seiner damaligen Freundin entstanden. Warum er das getan habe, konnte er nicht erklären. Auf Nachfrage des Richters sagte er, er habe keine klare Erinnerung an die Vorgänge. Ob er sich abreagieren wollte, wisse er nicht.
Die übrigen Vorwürfe ließ er bislang unbeantwortet. Seine Verteidigerin erklärte, er könne sich im Laufe des Prozesses möglicherweise noch zu weiteren Punkten äußern.
Anklagepunkte und weiteres Verfahren
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Auszubildenden folgende Straftaten vor:
- 3 Fälle von schwerer Brandstiftung
- mehrere Fälle von Brandstiftung
- Sachbeschädigung in mehreren Fällen
Menschen wurden bei den Bränden nicht verletzt. Sachschäden entstanden jedoch in beträchtlichem Umfang.
Das Berliner Landgericht prüft nun die Schuld des Angeklagten und das Ausmaß der möglichen Strafen. Die Verhandlung wird am 20. August fortgesetzt.
Quelle: RBB24, www.extratimeout.com/de